§ 4 Abs 3 Z 7 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung, Voraussetzungen, ua Berechtigung zum Aufenthalt; Feststellung der Staatszugehörigkeit)
§ 12 Abs 1 AufG (vorübergehendes Aufenthaltsrecht; hier kriegsvertriebene bosnische Staatsangehörige)
§ 4 Abs 3 Z 7 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung, Voraussetzungen, ua Berechtigung zum Aufenthalt; Feststellung der Staatszugehörigkeit)
§ 12 Abs 1 AufG (vorübergehendes Aufenthaltsrecht; hier kriegsvertriebene bosnische Staatsangehörige)