§ 5 Abs 1 VStG (Verschulden; Kontrollsystem, keines)
VwGH 29.05.1998, 96/02/0130
Es ist unter dem Gesichtspunkt des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG im Hinblick auf ein das Verschulden ausschließendes „wirksames (ausreichendes) Kontrollsystem“ (vgl etwa VwGH 02.05.1995, 95/02/0026) nicht ausreichend, dass der Bf die in Rede stehende Filiale einmal wöchentl kontrolliert bzw im Falle von Warenanlieferungen in seiner Gegenwart umgehend Maßnahmen setzt, falls er Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften wahrnimmt. Abw.