§ 10 Abs 2 Z 2 ApG (Konzession zur Errichtung einer neuen öff Apotheke; negative Bedarfsvoraussetzung, dass der bestehenden öff Apotheke das ges Kundenpotential verbleibt)
§ 19a Abs 2 ApG (Betrauung des Inhabers oder eines verantwortlichen Leiters mit der Fortführung einer öff Apotheke ohne Konzession, wenn mit Rücksicht auf den Bedarf der Bevölkerung erforderlich; keine Parteistellung des Nachbarapothekers in diesem Betrauungsverfahren)