AVG (Rechtsnachfolge, Bescheid; Wirksamkeit der Erlassung gegenüber Partei Voraussetzung für Übergang von Rechten auf Rechtsnachfolger; Zustellung an Bevollmächtigten einer verstorbenen natürlichen Person; keine Wirkungen, keine Wirkung für Nachlass oder Erben)
§ 283 Abs 1 ABGB (Sachwalterschaft, Erlöschen mit Tod des Besachwalterten)