§ 38 Abs 2 BDG 1979 (wichtiges dienstl Interesse; behauptete Fehlleistungen, keine unbefristete Verwertungsmöglichkeit)
§ 44 Abs 2 BDG 1979 (Pflicht zur Befolgung von Weisungen; Grenzen)
§ 44 Abs 3 BDG 1979 (Remonstration, Verlangen nach schriftl Weisung, darf keine dienstl Benachteiligung zur Folge haben)