§ 76 Abs 1 AVG (Kosten der Behörden, Barauslagen; Vergabeverfahren, Nachprüfungsverfahren, Sachverständigerkosten, Vorschreibung der Partei, Fehler der vergebenden Stelle, Mangel der gehörigen Aufmerksamkeit)
VfGH 15.10.1998, B 606/98
Das BVergA hat der bfd Ges mit angef B den Ersatz von Barauslagen vorgeschrieben, die durch Heranziehung eines SV erwachsen waren, der in einem NachprüfungsVerf beigezogen worden war. In diesem Verf hatte das BVergA entschieden, dass die bfd Ges als Auftraggeberin den Zuschlag bei der Vergabe von näher bestimmten Leistungen iZm der Errichtung der B 315 Reschenstraße, Südumfahrung Landeck, nicht dem Bestbieter erteilt hatte.