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VfGH 7. 10. 1998, G 11, 12/97 (VERFASSUNGSRECHT)

JudikaturVERFASSUNGSRECHTZfV 1999/1216ZfV 1999, 495

Art 15 Abs 6 B-VG (Anpassungspflicht des Ausführungsgesetzgebers bei Änderung des Grundsatzgesetzes, Verletzung bewirkt Verfassungswidrigkeit des nicht angepassten Ausführungsgesetzes, Überschreitung der Anpassungsfrist im Oö KAG 1976)

VfGH, 07.10.1998, G 11, 12/97

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