Art 138 Abs 1 lit a B-VG (Kompetenzkonflikte zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden,
Antrag auf Entscheidung; hier keine Inanspruchnahme oder Ablehnung der Zuständigkeit der befassten Gerichte und Verwaltungsbehörden in derselben Sache)
Art 138 Abs 1 lit a B-VG (Kompetenzkonflikte zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden,
Antrag auf Entscheidung; hier keine Inanspruchnahme oder Ablehnung der Zuständigkeit der befassten Gerichte und Verwaltungsbehörden in derselben Sache)