Art 140 Abs 7 zweiter Satz B-VG (Gesetzesprüfung, Aufhebung; Anlassfall, Begriff; Quasian lassfälle; Anhängigkeit im Zeitpunkt der mündl Verhandlung oder der nö Beratung; Anhängigkeit der vom Verfahrenshelfer eingebrachten Beschwerde rückbezogen auf den Zeitpunkt des Verfahrenshilfeantrages)