§ 21 Abs 2 Sbg ROG 1992 (beabsichtigte Aufstellung eines Flächenwidmungsplanes; Mitteilung an die Haushalte, Verlautbarung in der Salzburger Landes-Zeitung und in den Salzburger Tageszeitungen; Planauflage unabhängig vom Kundmachungsdatum in der Salzburger Landes-Zeitung, kein Gebot der vorgängigen Kundmachung der Auflage)