§ 22 Abs 1 Nö ROG (örtliches Raumordnungskonzept, Änderung; taxative Gründe; rechtswirksames Raumordungsprogramm des Landes, wesentliche Änderung der Grundlagen oder Löschung des Vorbehaltes; Ausweisung einer Grünzone in regionalem Raumordnungsprogramm, ungünstige Lage von Industriegebieten im Gemeindegebiet als Ergebnis der historischen Bedeutung der Gemeinde als Standort militärischer Anlagen und Waffenerzeugung)