§ 16 Abs 1 Sbg ROG 1977 (Flächenwidmungsplan, Änderungsabsicht, Kundmachung; Ankün digung der Änderungsabsicht für das gesamte Gemeindegebiet, keine Rechtswidrigkeit)
§ 16 Abs 2 Sbg ROG 1977 (ebenso; Auflage des Änderungsentwurfes, 6 Wochen; Auflage ohne Textteil, Verlängerung der Auflagefrist um 2 Monate, Auflage auch des Textteils in dieser Zeit)