§ 22d ARG (Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkaufsstellen, Einschränkung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Samstagen nach 13 Uhr, keine Verletzung der Erwerbsausübungsfreiheit bzw des Gleichheitssatzes)
VfGH 14.10.1998, G 439/97
§ 22d ARG (Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkaufsstellen, Einschränkung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Samstagen nach 13 Uhr, keine Verletzung der Erwerbsausübungsfreiheit bzw des Gleichheitssatzes)
VfGH 14.10.1998, G 439/97