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VfGH 7. 10. 1998, G 51/97, 26/98 (ARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZ)

JudikaturARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZZfV 1999/1159ZfV 1999, 478

§ 130 Abs 1 Z 15 und Z 16 ASchG (Strafbestimmungen, Verletzung der Verpflichtung betreffend Einrichtung und Betrieb von Arbeitsstätten bzw Beschaffenheit von Arbeitsmitteln)

§ 130 Abs 5 Z 1 ASchG (Bestrafung, wer als Arbeitgeber den nach dem 9. Abschn geltenden Bestimmungen zuwiderhandelt)

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