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VwGH 23. 5. 1998, 98/07/0004 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 1999/1151ZfV 1999, 474

§ 138 Abs 1 lit a WRG (wasserpolizeilicher Auftrag, auf Verlangen des Betroffenen, auch bei nachträglicher Bewilligungsmöglichkeit)

§ 138 Abs 2 WRG (eigenmächtig vorgenommene Neuerung, Alternativauftrag; Zulässigkeit nur, wenn Beseitigung nicht vom öffentlichen Interesse geboten ist oder von in seinen Rechten Beeinträchtigten verlangt wird)

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