§ 12 Abs 2 WRG (bestehende Rechte, ua das Grundeigentum; nur grundbücherlich einverleibtes Eigentumsrecht)
VwGH 26.02.1998, 97/07/0206
Ist die vom Bf gen Agrargemeinschaft nicht bücherl Eigentümer der vom wasserrechtl BewVerf betroffenen Bachparzelle, dann kommt eine aus der Mitgliedschaft bei dieser Agrargemeinschaft abgeleitete Parteistellung des Bf schon deshalb nicht in Betracht, sodass die sachenrechtl Erwägungen des Bf über die Gestalt der Rechtsbeziehungen der Mitglieder einer nicht körperl eingerichteten Agrargemeinschaft zu einer in deren Besitz stehenden Sache zur Frage der an die bücherl Eintragung des Eigentumsrechtes anknüpfenden Parteistellung aus dem Grundeigentum im wasserrechtl BewVerf nichts beitragen können. Abw.