§ 14 WRG (Verkehrssicherung, Bewilligungswerber von Wasserbauten; Aufrechterhaltung der bisherigen, zur Vermeidung wesentlicher Wirtschaftserschwernisse notwendigen Verkehrsverbindungen)
VwGH 26.05.1998, 97/07/0112
Der alte Uferbegleitweg befand sich auf öff Gut, was es der öff Hand ermöglichte, ihn den im Zeitablauf wechselnden Verkehrsbedürfnissen zur Verfügung zu stellen und auch diesen Verkehrsbedürfnissen entsprechend auszugestalten. Es kann daher keine Rechtswidrigkeit des angef B darin erblickt werden, wenn er auch für den Ersatzweg eine Enteignung zugunsten der öff Hand und nicht bloß eine Dienstbarkeit vorsieht.