§ 38 Abs 1 WRG (Errichtung und Abänderung von Einbauten in stehende öffentliche Gewässer, Bewilligungsbedürftigkeit; Instandhaltungsmaßnahmen nicht bewilligungsbedürftig; Verwendung anderen Materials)
§ 138 Abs 1 lit a WRG (wasserpolizeilicher Auftrag, Umfang, Frage der Trennbarkeit der Anlage)