§ 71 AVG (Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Arbeitsüberlastung der Kanzleikraft, Bindung an Antragsvorbringen)
VwGH 18.03.1998, 98/09/0008
1. Bei der Beurteilung des Inhaltes eines A ist dessen obj Erklärungsgehalt zu beurteilen und nicht, was damit eventuell Willen des Erklärenden gewesen sein könnte. Aufgrund des Wortlautes des WE-A kann der bel Beh nicht mit Erfolg entgegengetreten werden, dass sie von einer in der Kanzlei des Rechtsvertreters bestehenden Arbeitsüberlastung der namentl gen Sekretärin ausging sowie davon, dass dem Rechtsvertreter die Arbeitsüberlastung der Sekretärin bekanntgewesen sei.