§ 8 AVG (Parteien; Rechte und rechtl Interessen; Maßgeblichkeit der Verwaltungsvorschriften)
§ 19a Abs 2 ApG (Betrauung des Inhabers oder eines verantwortlichen Leiters mit der Fortführung einer öff Apotheke ohne Konzession, wenn mit Rücksicht auf den Bedarf der Bevölkerung erforderlich; keine Parteistellung des Nachbarapothekers in diesem Betrauungsverfahren)