§ 42 Abs 1 AVG (Präklusion, Berufung einer präkludierten Partei zulässig, aber allenfalls unbegründet)
VwGH 26.05.1998, 97/07/0126
Nach stRsp des VwGH ist die Berufung einer präkludierten Partei nicht zurück-, sondern abzuweisen (vgl VwGH verstSen 03.12.1980. VwSlg 10.317/A). Es hat näml auch die präkludierte Partei ein Recht auf Einbringung einer Berufung, wobei die Überprüfungsbefugnis der BerufungsBeh insofern eingeschränkt ist, als sie präkludierte Ansprüche nicht mehr aufgreifen darf; eine Begründung ist diesfalls zul, aber allenfalls unbegründet (Walter/Mayer , Grundriss des österr VerwVerfRechtes6, Rz 293).