§ 13 Abs 3 AVG (Anbringen, Formgebrechen, Verbesserungsauftrag; Anwendung bei Fehlen von Beilagen zum Antrag; Vorliegen der Bewilligungspflicht, bei welcher die Beilagen vorzulegen wären, Voraussetzung für den Verbesserungsauftrag)
VwGH 24.03.1998, 97/05/0257