§ 69 Abs 2 AVG (Wiederaufnahme, Frist, nachweisliche Kenntnis vom Wiederaufnahmegrund; Kenntnis mit Zustellung des bekämpften Bescheides)
VwGH 17.04.1998, 97/04/0229
Im BeschwFall enthält der WA-A der mitbet Partei zur Frage der Rechtzeitigkeit dieses A ledigl den Hinweis, „dass der bekämpfte B des LH von Tir dem AI am 16. 6. 1997 zugestellt wurde (laut Eingangsstempel)“. Diese Erklärung kann nur dahin verstanden werden, dass die mitbet Partei mit dieser Zustellung Kenntnis vom WA-Grund iSd § 69 Abs 2 AVG erlangt hat. Von diesem Zeitpunkt ausgehend erweist sich aber der nach den Feststellungen der bel Beh erst am 1. 7. 1997 zur Post gegebene WA-A als verspätet. Die bel Beh hätte daher von den Angaben im WA-A über dessen Rechtzeitigkeit ausgehend und ohne Rücksicht auf das erst später erstattete anderslautende Vorbringen den A der mitbet Partei auf WA des Verf als verspätet zurückweisen müssen. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.