§ 58 Abs 2 AVG (Inhalt und Form der Bescheide, Begründungspflicht, bei nicht vollinhaltlicher Stattgebung des Antrages; Antrag auf unbefristete Buchmacherbewilligung, befristete Stattgebung, Begründungspflicht; Spruchbestandteile haben im Zweifel normativen Charakter)
VwGH 22.04.1998, 97/01/0863