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VwGH 10. 9. 1997, 96/21/0779 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1999/1116ZfV 1999, 466

§ 63 Abs 3 AVG (Berufung; Bezeichnung des angefochtenen Bescheides)

VwGH 10.09.1997, 96/21/0779

Hat aber die bel Beh durch den zumutbaren Anruf bei der aufgrund des Schreibens indizierten BH die Beh und den bekämpften B ermitteln können, war sie nicht mehr befugt, die Berufung als unzulässig zurückzuweisen. Da die bel Beh dies verkannte, belastete sie den angef B mit Rechtswidrigkeit seines Inhaltes.

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