§ 4 ZustellG (Abgabestelle; „Wohnung“, keine bloß fallweise Benützung von Räumlichkeiten)
§ 8 Abs 1 ZustellG (Meldung der Änderung der Abgabestelle während eines Verfahrens)
§ 9 Abs 4 ZustellG (sinngemäße Geltung des § 8 für Zustellbevollmächtigte)
§ 4 ZustellG (Abgabestelle; „Wohnung“, keine bloß fallweise Benützung von Räumlichkeiten)
§ 8 Abs 1 ZustellG (Meldung der Änderung der Abgabestelle während eines Verfahrens)
§ 9 Abs 4 ZustellG (sinngemäße Geltung des § 8 für Zustellbevollmächtigte)