§ 4 ZustellG (Abgabestelle; unter der Woche aus beruflichen Gründen benützte Wohnung; Pendlerwohngelegenheit)
§ 17 Abs 1 ZustellG (Hinterlegung, Unwirksamkeit bei Ortsabwesenheit, wenn Empfänger nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangt; einmalige Rückkehr in die Familienwohnung unmittelbar nach Arbeitsschluss)