§ 5 Abs 2 VStG (unverschuldete Unkenntnis der Strafvorschrift, Schuldausschließungsgrund, Voraussetzungen; Verpflichtung ausländischer Kfz-Lenker, sich über die einschlägigen Rechtsvorschriften für Teilnahme am Straßenverkehr zu unterrichten; Auskunft von Behördenorganen, Relevanz; Auskunft eines Organs der zuständigen Behörde; Auskunft eines Zollorgans betreffend Freiheit von Straßenbenützungsabgabe entschuldigt nicht hinsichtlich der fahrleistungsunabhängigen Maut; Unterschied Maut und Abgabe)