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VwGH 29. 5. 1998, 98/02/0137 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1999/1085ZfV 1999, 460

§ 46 Abs 3 VwGG (Wiedereinsetzung, Antragstellung, Frist; Angaben zur Rechtzeitigkeit zwingend)

VwGH 29.05.1998, 98/02/0137

Wenn keine ausdrückl Angaben über die Rechtzeitigkeit des A iSd § 46 Abs 3 VwGG, die für einen dem G entspr WE-A Voraussetzung sind, im A-Vorbringen enthalten sind, so stellt dies einen Umstand dar, der für sich allein gesehen zur Zurückw des WE-A führen muss (vgl die bei Dolp , Die VerwGerichtsbarkeit, 3. Auflage, S 672 zitierte Rsp VwGH).

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