§ 46 Abs 3 VwGG (Wiedereinsetzung, Antragstellung, Frist; Angaben zur Rechtzeitigkeit zwingend)
VwGH 29.05.1998, 98/02/0137
Wenn keine ausdrückl Angaben über die Rechtzeitigkeit des A iSd § 46 Abs 3 VwGG, die für einen dem G entspr WE-A Voraussetzung sind, im A-Vorbringen enthalten sind, so stellt dies einen Umstand dar, der für sich allein gesehen zur Zurückw des WE-A führen muss (vgl die bei Dolp , Die VerwGerichtsbarkeit, 3. Auflage, S 672 zitierte Rsp VwGH).