§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung, minderer Grad des Versehens; Kontrolle der Fertigstellung und Vollständigkeit, Übergabe an verlässliche Schreibkraft; keine Pflicht zur Überwachung der näheren Umstände der Postabfertigung)
VwGH 15.04.1998, 98/02/0063