§ 45 Abs 1 Z 3 VwGG (Wiederaufnahme; Bekanntwerden einer rk gerichtl Entscheidung in derselben Sache; Urteil des EuGH)
§ 62 Abs 1 VwGG (Anwendung des AVG, sofern keine Sonderregel im VwGG; keine Anwendung des § 69 AVG hinsichtl Wiederaufnahme eines mit Erkenntnis abgeschlossenen Verfahrens)