§ 27 VwGG (Säumnisbeschwerde, Anrufung der obersten Behörde, Devolutionsantrag iSd § 73 Abs 2 AVG )
VwGH 09.03.1998, 97/10/0230
Dass die Bfin in ihrer Berufung, die unmittelbar bei der 1. Instanz eingebracht wurde (vgl für den Fall eines DevolutionsA jedoch § 73 Abs 2 zweiter Satz AVG) auf die Verletzung der E-Pflicht der 1. Instanz betreffend ihren FeststellungsA Bezug nahm, bedeutet mangels eines auf den Übergang der Zuständigkeit gerichteten A keine „Anrufung der obersten Behörde“ iSd § 27 VwGG. Zurückw.