Art 130 Abs 1 lit a B-VG (Bescheidbeschwerde; Abtretung einer Beschwerde durch VfGH, Verbesserung; Änderung der Angabe des bekämpften Bescheides; Einstellung des Verfahrens hinsichtlich der abgetretenen Beschwerde wegen Nichtverbesserung, Zurückweisung der Beschwerde gegen den neu genannten Bescheid wegen Versäumung der Beschwerdefrist)