§ 34 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde, Legitimation keine; Tod einer physischen Person vor Bescheiderlassung, Zustellung an den Bevollmächtigten)
AVG (Bescheid, Erlassung; Zustellung an Bevollmächtigten einer verstorbenen natürlichen Person; keine Wirkungen, keine Wirkung für Nachlass oder Erben)