§ 33 Abs 1 VwGG (Säumnisbeschwerde, Gegenstandslosigkeit)
§ 34 Abs 1 VwGG (Säumnisbeschwerde, Legitimation keine; Wegfall der Berechtigung durch nachträglichen Wegfall der Entscheidungspflicht infolge gesetzlicher Neueröffnung einer Entscheidungsfrist)