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VwGH 9. 3. 1998, 98/10/0012 (UNTERRICHTSWESEN)

JudikaturUNTERRICHTSWESENZfV 1999/1050ZfV 1999, 453

§ 9 Abs 2 SchulpflichtG (Fernbleiben von der Schule während der Unterrichtszeit, nur bei gerechtfertigter Verhinderung des Schülers)

§ 9 Abs 3 SchulpflichtG (Rechtfertigungsgründe für die Verhinderung; Kuraufenthalt, Meeresaufenthalt)

§ 24 Abs 4 SchulpflichtG (Übertretung; Verletzung der Elternpflicht, für die Erfüllung der Schulpflicht zu sorgen)

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