§ 7 Abs 1 BStFG 1996 (Fahrzeuge nach Abs 2, Benützung von Bundesstraßen A, zeitabhängige Maut, solange keine fahrleistungsabhängige Maut für Bundesstraßen A; Einhebung durch Bundesstraßengesellschaft namens des Bundes, Entrichtung durch Anbringung einer Vignette)
§ 7 Abs 2 BStFG 1996 (Vignettenpreise für verschiedene Kategorien von Kfz für fahrleistungsunabhängige Maut; ua mehrspurige Kfz bis einschließlich 3,5 t höchstes zulässiges Gesamtgewicht)