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VwGH 16. 4. 1998, 97/05/0340 (STRASSENWESEN)

JudikaturSTRASSENWESENZfV 1999/1047ZfV 1999, 451

§ 18 Abs 1 Oö StrG (Bauten an öffentlichen Straßen; soweit nicht im Bebauungsplan Abstand festgelegt, 2 m vom Straßenrand; Unterschreitung des Abstandes mit Zustimmung der Straßenverwaltung, wenn die gefahrlose Benützbarkeit der Straße nicht beeinträchtigt wird; Prüfung der Verweigerung der Zustimmung durch die Behörde aufgrund Ausführungen in den Materialien)

VwGH 16.04.1998, 97/05/0340

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