§ 5 Abs 1 StVO (Alkoholbeeinträchtigung, Ausmaß, Tatbestandsmerkmal, keines)
VwGH 29.05.1998, 98/02/0179
Das Ergebnis des bei einer Atemluftprobe mit einem Alkomatgerät festgestellten Ausmaßes der Alkoholisierung ist kein Tatbestandselement, das im Spruch des StrafErk aufscheinen muss. Tatbestandsmerkmal der Übertretung gem § 5 Abs 1 StVO ist nur das Vorliegen eines (die Fahruntüchtigkeit bewirkenden) durch Alkohol beeinträchtigten Zustandes, nicht aber die Höhe des Blutalkoholwertes.