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VwGH 29. 5. 1998, 98/02/0179 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1999/1044ZfV 1999, 451

§ 5 Abs 1 StVO (Alkoholbeeinträchtigung, Ausmaß, Tatbestandsmerkmal, keines)

VwGH 29.05.1998, 98/02/0179

Das Ergebnis des bei einer Atemluftprobe mit einem Alkomatgerät festgestellten Ausmaßes der Alkoholisierung ist kein Tatbestandselement, das im Spruch des StrafErk aufscheinen muss. Tatbestandsmerkmal der Übertretung gem § 5 Abs 1 StVO ist nur das Vorliegen eines (die Fahruntüchtigkeit bewirkenden) durch Alkohol beeinträchtigten Zustandes, nicht aber die Höhe des Blutalkoholwertes.

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