§ 10 Abs 3 StbG (Verleihung, Absehen vom Erfordernis des 10jährigen Hauptwohnsitzes im Inland, ua 4jähriger Aufenthalt und Vorliegen eines besonders berücksichtigungswürdigen Grundes; langer Voraufenthalt des Einbürgerungswerbers; 20jähriger Aufenthalt seit 1972)
VwGH 22.04.1998, 97/01/1147