§ 10 Abs 1 Z 1 StbG (Verleihungsvoraussetzung, 10jähriger Hauptwohnsitz im Inland)
§ 10 Abs 3 StbG (Absehen vom 10jährigen Wohnsitz, ua bei 4jährigem Wohnsitz und besonders berücksichtigungswürdigem Grund, Staatenlosigkeit; Eintritt der Staatenlosigkeit nach Setzen eines Erschleichungstatbestandes)