§ 2 Abs 1 Oö PolStrG 1979 idF LGBl 1985/94 (Verwendung eines Gebäudes zur Prostitution; Anzeige an die Gemeinde 2 Monate vor Aufnahme der Prostitution; Untersagung durch Gemeinde binnen 2 Monaten ab Einlangen der Anzeige bei Befürchtung der Verletzung öffentlicher Interessen; unzumutbare Belästigung der Nachbarschaft, Jugendschutz)
VwGH 26.01.1998, 97/10/0075