§ 14 Abs 174 PassG idF BGBl 1995/507 (Ausstellung eines Reisepasses, Versagung, durch Tatsachen gerechtfertigte Annahme der Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Republik Österreich durch den Aufenthalt des Passwerbers im Ausland; begangenes Verbrechen nach dem VerbotsG)
VwGH 24.03.1998, 96/18/0475