§ 2 Abs 1 Stmk NSchG 1976 (Vorhaben mit nachhaltigen Auswirkungen auf die Natur und Landschaft; Vermeidung der Verunstaltung des Landschaftsbildes und der Störung des Naturgenusses, Bedachtnahme auf die Erhaltung des Landschaftscharakters und der Erholungswirkung - Wohlfahrtsfunktion)
§ 6 Abs 1 Stmk NSchG 1976 (Landschaftsschutzgebiete)