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VwGH 9. 3. 1998, 95/10/0107 (NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ)

JudikaturNATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZZfV 1999/1017ZfV 1999, 441

§ 5 Abs 1 Oö NSchG 1982 (Seeuferzone von 500 m; Verbot jedes Eingriffes in das Landschaftsbild; außer Feststellung nach Interessenabwägung; Eingriff, Verstärkung der Eingriffswirkung, Bedeutung einer allfälligen Baulandwidmung; „Buffet“)

§ 39 Abs 1 und 4 Oö NSchG 1982 (Entfernungsauftrag)

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