§ 33 Abs 1 HGG (Wohnkostenbeihilfe, Abgeltung aller nachweislich während des Präsenzdienstes für die erforderliche Beibehaltung einer eigenen Wohnung entstehenden Kosten)
§ 50 Abs 1 HGG (Übergenuss, Ersatz, Empfang im guten Glauben; Begriff der Gutgläubigkeit)