§ 9 Abs 1 lit b LMG (Verbot des Hinweises auf Krankengeschichten, ärztliche Empfehlungen oder auf Gutachten)
§ 26 Abs 2 LMG (Inverkehrbringen kosmetischer Mittel; Verbot des § 9 betr gesundheitsbezogene Angaben gilt mit der Maßgabe, dass nicht irreführende Angaben über physiologische oder pharmakologische Wirkungen zulässig sind; Gesichtscreme „dermatologisch geprüft“, keine solche zulässige konkrete Angabe)