I. Einleitung
"Das UGB I (Erstes Buch zum Umweltgesetzbuch) betrifft einen Kernbereich des deutschen Umweltrechts, die staatliche Kontrolle umweltbedeutsamer Vorhaben im Bereich des BMU. Die in vielen Einzelgesetzen verstreuten Vorschriften zur Zulassung von Vorhaben und zu den behördlichen Eingriffsbefugnissen im Rahmen der Überwachung sollen harmonisiert, vereinfacht und modernisiert werden. Dem dient im wesentlichen eine integrierte Vorhabengenehmigung, mit der einheitlich und sektorübergreifend über die Zulassung entschieden werden soll." So heißt es in der Einführung in die Arbeitsentwürfe, die von der Projektgruppe UGB im BMU am 5. März 1998 für ein UGB I und ein Einführungsgesetz zum UGB vorgelegt worden sind1).