§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, minderer Grad des Versehens; keiner, Behauptungspflicht, Nichterkennen des Bescheidinhaltes, Zustellmangel)
VwGH 16.12.1997, 95/09/0175
1. Das Vorliegen von WE-Gründen ist nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen im WE-A abgesteckt ist (vgl Walter/Mayer , VerwVerfRecht6, Rz 623).